Der Umweltausschuss des Landtags hat am 27.4.2017 unsere Petition zum Schutz der Flugplatzheide vor einer weiteren Bebauung mit CSU-Mehrheit gegen die Stimmen von SPD, Grüne und Freie Wähler abgelehnt.
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Nun steht also der Weg zur Teilbebauung dieses innerstädtischen ökologischen Juwels frei - was für ein Signal der Landesregierung an unsere Umweltstadt Augsburg – und dies in Sichtweite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, das einmal Bayerisches Landesamt für Umweltschutz hieß!
Seit Beginn der Auseinandersetzung um den Bestand der Flugplatzheide mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung von Schwaben als Ausführungsorgan der Landesregierung keinerlei Verhandlungs- bzw. Kompromissbereitschaft erkennen ließ. Dabei steht die Schutzwürdigkeit der gesamten verbliebenen Heidefläche, ohnehin nur noch ein kleiner Rest der ursprünglichen Fläche, außer Zweifel. Unsere Experten haben – von der Gegenseite unwidersprochen – nachgewiesen, dass es sich bei der Flugplatzheide um ein bayernweit einzigartiges Biotop im städtischen Bereich handelt.
Von Seiten des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist die Sache ebenfalls klar. Wir erinnern unter anderen relevanten Passagen an Art. 2, in dem Folgendes steht: „Naturschutz ist verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft sowie für jeden einzelnen Bürger. […] Ökologisch besonders wertvolle Grundstücke im Eigentum von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts dienen vorrangig Naturschutzzwecken.“
Mit ihrer Entscheidung gegen den Bestand der Restfläche der Flugplatzheide tritt die Landesregierung und in ihrem Gefolge die Regierung von Schwaben die Zielsetzung der Bayerischen Naturschutzgesetzgebung mit Füßen. Die Ablehnung der Petition durch den Landtag setzt die jüngste Reihe von gravierenden Entscheidungen gegen unsere heimische Natur fort – man denke z.B. nur an den Kabinettsbeschluss zum Riedberger Horn. Mit dieser Politik beweist die Bayerische Staatsregierung, dass ihr an der vor Jahren proklamierten Reduzierung der Rote-Liste-Arten um 50% bis zum Jahr 2020 de facto überhaupt nichts liegt. In diesem Sinne sehen wir auch das Versprechen der Regierung von Schwaben zur Unterschutzstellung der Restfläche mehr als skeptisch. Was soll man denn von einem solchen Versprechen halten, wenn – wie die Landesregierung jetzt z.B. am Riedberger Horn demonstriert – eine Unterschutzstellung nur so lange Geltung hat, wie sie anderweitigen Interessen nicht widerspricht?
Es ist wohl nachvollziehbar, dass wir nach der Ablehnung der Petition verbittert sind. Wir, der ehrenamtliche Naturschutz, glauben unsere Aufgabe erfüllt zu haben. Sie reicht von aufwändiger Kartierungsarbeit (die der Freistaat Bayern trotz Verpflichtung bis heute selbst nicht erbringt) bis hin zu zahllosen Gesprächen mit Entscheidungsträgern, Kommunalpolitikern und zuständigen Institutionen. Dabei müssen wir der Gegenseite vorwerfen, dass sie ihre Entscheidung trifft, ohne eigene Daten zu erheben, ohne Rücksicht auf die Natur und ohne, wie bereits erwähnt, auf die Naturschutzgesetzgebung Rücksicht zu nehmen. Nicht zuletzt stellen wir – auch wenn dies nicht zu unserem Aufgabenbereich zählt – fest, dass die Bayerische Staatsregierung/Regierung von Schwaben, aus welchen Gründen auch immer, hier einen Standort für die Ansiedlung von Flüchtlingen gewählt hat, der für deren Wohl und deren Integration unpassender nicht sein könnte.