Zum Jahresausklang 2024 ein fachlicher Hinweis, der das Bestreben unserer Naturschutzallianz unterstreicht, den dringend erforderlichen Biotop- und Artenschutz vereint und mit allen Kräften zu unterstützen.
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Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert in seiner neuen Publikation:
Rote Listen dokumentieren den Rückgang von Arten und machen damit auf die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Bayern aufmerksam. Sie sind damit unverzichtbare Instrumente des Naturschutzes und Grundlage für Planungen und wissenschaftliche Arbeiten. Sie bieten unter anderem Argumentations- und Entscheidungshilfen für umwelt- und raumrelevante Planungen, Hinweise auf den notwendigen Handlungsbedarf im Naturschutz (zum Beispiel für Biotopschutz und Artenhilfsprogramme), einen Gradmesser für den Erfolg des Naturschutzes, Anregungen für künftige Forschungsfragen sowie Informationen für Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit.
Seit kurzem gibt es die vierte Auflage der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Bayerns, die auch als Gefäßpflanzen bezeichnet werden (Gefäßpflanzen bilden Samen als Ausbreitungsorgane, deren Entstehung die Blütenbildung vorausgeht). Dort werden 3.265 einheimische Sippen (Arten, Unterarten, Varietäten, Aggregate, Hybriden) mit einer Rote-Liste-Kategorie aufgeführt. Dazu kommen 382 überwiegend eingebürgerte Neophyten, die ohne Gefährdungseinstufung geführt werden. Über ein Drittel (37 %) der Gefäßpflanzen Bayerns ist unterschiedlich stark bestandsgefährdet oder ausgestorben (Kategorien 0, 1, 2, 3), 10 % befinden sich zudem auf der Vorwarnliste. Ein Drittel der Arten ist noch ungefährdet (Kategorie *). Der Vergleich mit der Roten Liste von 2003 ist nur eingeschränkt möglich, da sich die Bewertungsmethodik geändert hat. Im direkten Vergleich der einzelnen Arten zeigt sich dennoch, dass v.a. die stark gefährdeten Arten zugenommen haben, während die gefährdeten Arten entsprechend weniger geworden sind. Es hat demnach eine Verschiebung etlicher Arten von gefährdet hin zu stark gefährdet stattgefunden. Da für die Rote Liste von 2024 nicht mehr alle acht floristischen Regionen separat bewertet wurden, bleibt die Rote Liste von 2003 diesbezüglich weiterhin relevant.
Siehe zu allem ausführlich:
https://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_pflanzen/index.htm